Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand Mai 2026 für Leistungen der Medienagentur Limburgerhof GbR. Hier finden Sie den vollständigen Text. Gleicher Stand auch als PDF — zum Festhalten, Ausdrucken oder Weiterleiten per Link.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Medienagentur Limburgerhof GbR Stand: 05/2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Medienagentur Limburgerhof GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2 Die Medienagentur Limburgerhof GbR wird vertreten durch ihre geschäftsführenden Gesellschafter gemäß Gesellschaftsvertrag.
1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4 Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen der Medienagentur Limburgerhof GbR, insbesondere:
- Eventtechnik (Bild-, Ton- und Projektionstechnik)
- Video- und Filmproduktion
- Fotografie
- Livestreaming
- Medienproduktion und Medienbearbeitung
- technische Betreuung von Veranstaltungen
- Veröffentlichung und Distribution von Medieninhalten
- Social-Media- und Content-Dienstleistungen
2. Vertragsschluss
2.1 Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Angebot des Auftragnehmers vom Auftraggeber schriftlich, elektronisch oder mündlich bestätigt wird.
2.2 Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.3 Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrags bedürfen der Zustimmung beider Parteien.
3. Leistungsumfang
3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.
3.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Dritte (Subunternehmer oder Dienstleister) einzusetzen.
3.3 Verzögerungen durch höhere Gewalt, technische Defekte, Stromausfälle, behördliche Anordnungen oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse begründen keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien und Inhalte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder entsprechende Nutzungs-, Aufführungs- und Veröffentlichungsrechte vorliegen.
4.3 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer sowie dessen Gesellschafter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Rechte entstehen.
4.4 Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung können zusätzlich berechnet werden.
5. Urheberrechte und Nutzungsrechte
5.1 Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Inhalte unterliegen dem Urheberrecht.
5.2 Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
5.3 Eine Weitergabe, Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.
5.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, erstellte Inhalte zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu nutzen (Website, Social Media, Portfolio), sofern bei Vertragsschluss nicht abweichend vereinbart.
6. Haftung für bereitgestellte Inhalte
6.1 Der Auftraggeber versichert, über sämtliche erforderlichen Rechte an bereitgestellten Inhalten zu verfügen, insbesondere:
- Urheberrechte
- Aufführungsrechte
- Veröffentlichungsrechte
- Persönlichkeitsrechte
- Musikrechte
- Filmrechte
6.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine rechtliche Prüfung der Inhalte.
6.3 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer und dessen Gesellschafter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
7. Öffentliche Vorführungen und Mediennutzung
7.1 Bei öffentlichen Veranstaltungen liegt die Verantwortung für die rechtmäßige Nutzung von Medien vollständig beim Auftraggeber bzw. Veranstalter.
7.2 Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich technische und mediale Dienstleistungen.
7.3 Eine Prüfung von Aufführungsrechten oder Lizenzen erfolgt nicht.
8. Film- und Fotoaufnahmen im Auftrag
8.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle beteiligten Personen über Aufnahmen informiert sind und erforderliche Einwilligungen vorliegen.
8.2 Mit Freigabe der Medien durch den Auftraggeber geht die Verantwortung für Veröffentlichung und Nutzung auf diesen über.
8.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für rechtliche Konsequenzen aus Veröffentlichungen durch den Auftraggeber.
9. Technische Dienstleistungen bei Veranstaltungen
9.1 Der Auftragnehmer stellt Technik, Aufbau, Betreuung und Durchführung gemäß Auftrag bereit.
9.2 Für Schäden an Technik, die durch Gäste, Veranstalter oder Dritte verursacht werden, haftet der Auftraggeber.
9.3 Der Auftraggeber sorgt für geeignete Stromversorgung, Zugänge und Sicherheitsbedingungen.
10. Preise und Zahlungsbedingungen
10.1 Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
10.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
10.3 Der Auftragnehmer kann bei größeren Projekten Anzahlungen verlangen.
10.4 Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen.
11. Stornierung und Rücktritt
11.1 Bei Stornierung entstehen folgende Ausfallkosten:
- bis 30 Tage vor Termin: 25 %
- bis 14 Tage vor Termin: 50 %
- bis 7 Tage vor Termin: 75 %
- weniger als 7 Tage: 100 %
11.2 Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten sind vollständig zu bezahlen.
12. Haftung
12.1 Der Auftragnehmer haftet nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
12.2 Für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
12.3 Die Haftung ist — soweit gesetzlich zulässig — auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.
12.4 Die gesetzliche persönliche Haftung der Gesellschafter einer GbR bleibt hiervon unberührt.
13. Datenschutz
13.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
13.2 Details ergeben sich aus der separaten Datenschutzerklärung der Medienagentur Limburgerhof GbR.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14.3 Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz der Medienagentur Limburgerhof GbR.(Ludwigshafen am Rhein.)
Stand: Mai 2026 Medienagentur Limburgerhof GbR